EU-Kurzzeitvermietungsverordnung 2026: Was Gastgeber jetzt wissen müssen

KVDG

Die EU-Kurzzeitvermietungsverordnung tritt am 20. Mai 2026 in Kraft – und sorgt bei vielen Gastgebern für Verunsicherung. Muss ich mich jetzt registrieren? Darf ich ohne Registrierungsnummer noch vermieten? Der Deutsche Ferienhausverband (DFV) hat die wichtigsten Fragen und Antworten zusammengestellt, die wir hier für euch zusammenfassen.

Warum gibt es die EU-Verordnung überhaupt?

Laut einer Studie des Deutschen Ferienhausverbands sind 82 Prozent aller Gastgeber in Deutschland privat – sie haben also Unterkünfte mit weniger als zehn Betten. Diese werden in den amtlichen Beherbergungsstatistiken bisher nicht erfasst. Das führt zu einem erheblichen Datenloch: Tourismuszahlen werden unterschätzt, der Einfluss von Ferienwohnungen auf den Wohnungsmarkt oft überschätzt, und Regulierungen erfolgen häufig ohne fundierte Datengrundlage.

Die EU-Verordnung (EU) 2024/1028 soll diese Lücke schließen und für Transparenz sorgen. Sie schafft erstmals einen einheitlichen Rahmen für die systematische Erfassung und Weitergabe relevanter Zahlen zur Anzahl und Nutzung von Ferienunterkünften.

Die wichtigste Frage: Muss ich mich registrieren?

Hier die klare Antwort des DFV: Nein, nicht automatisch. Die Pflicht, eine Registrierungsnummer in Inseraten anzugeben, gilt ausschließlich für Kommunen, die ein EU-konformes Registrierungsverfahren bereitstellen. Wenn eure Kommune kein solches Verfahren vorsieht, könnt ihr ganz normal weitervermieten – ohne Registrierungsnummer.

Wichtig zu wissen: Auch ab dem 20. Mai 2026 muss nicht jede Kommune ein Registrierungsverfahren eingerichtet haben. Die EU-Verordnung sieht ausdrücklich vor, dass Kommunen selbst entscheiden können, ob und wann sie eine Registrierung einführen wollen.

Wie funktioniert das Registrierungsverfahren?

Falls eure Kommune ein Registrierungsverfahren einführt, muss dieses den EU-Vorgaben entsprechen:

  • Digital: Die Registrierung muss online möglich sein

  • Kostengünstig oder gratis: Es dürfen keine hohen Gebühren erhoben werden

  • Sofortige Vergabe: Die Registrierungsnummer muss umgehend erteilt werden

  • Keine Genehmigungskopplung: Die Vergabe darf nicht an ein Genehmigungsverfahren geknüpft sein

Die Registrierung selbst besagt lediglich, dass ein Gastgeber registriert ist und seiner Transparenzpflicht nachkommt – sie ist keine Genehmigung der Vermietung.

Welche Daten werden bei der Registrierung erfasst?

Der DFV listet folgende Angaben auf:

  • Private Gastgeber: Name, Anschrift, Kontaktdaten, ggf. Identifikationsnummer

  • Gewerbliche Gastgeber und Agenturen: Name, Anschrift, Kontaktdaten, gesetzlicher Vertreter, Handelsregisternummer

  • Zur Unterkunft: Genaue Anschrift, Art der Unterkunft (Wohnung, Apartment, Haus), ob Haupt- oder Zweitwohnsitz, Umfang der Kurzzeitvermietung und Höchstzahl der Schlafgelegenheiten

Was melden die Plattformen?

Unabhängig davon, ob eine Kommune ein Registrierungsverfahren hat, müssen Kurzzeitvermietungsplattformen wie Airbnb, Booking.com oder Vrbo monatlich Buchungsdaten an eine zentrale Stelle melden. In Deutschland übernimmt die Bundesnetzagentur diese Rolle.

Gemeldet werden: Die Anzahl der vermieteten Nächte, die Anzahl der Gäste, die Wohnsitzländer der Gäste, die genaue Anschrift der Einheit, die Registrierungsnummer (falls vorhanden) und die URL-Adresse des Inserats.

Sonderfall: Zweckentfremdungssatzung

Für Kommunen, die bereits eine Zweckentfremdungssatzung erlassen haben, ist ein EU-konformes Registrierungsverfahren obligatorisch. Diese Kommunen benötigen die Daten der Plattformen, um die Einhaltung ihrer Regelungen überprüfen zu können.

Was solltet ihr jetzt tun?

Der DFV empfiehlt: Ruhe bewahren. Für die meisten Vermieter wird sich erst einmal oder sogar auf lange Sicht nichts ändern. Informiert euch darüber, ob eure Kommune eine Registrierung vorsieht oder plant. Die Informationen findet ihr:

  • Bei eurer Kommune direkt

  • Auf den Seiten der Verwaltung

  • Auf der Seite der Bundesnetzagentur (wird zum 20. Mai freigeschaltet)

Quelle: Deutscher Ferienhausverband e.V. – „EU-Kurzzeitvermietungsverordnung: Was Sie jetzt wissen sollten” (Februar 2026). Die vollständigen FAQ und weitere Informationen findet ihr unter www.deutscher-ferienhausverband.de. Bei inhaltlichen Rückfragen zur Verordnung wendet euch bitte direkt an den Verband.