
Ob GEMA-Gebühren für Ferienwohnungen und Ferienhäuser gezahlt werden müssen, sorgt für Verunsicherung bei Ferienverwaltern. Denn ob diese Gebühren zu zahlen sind, wurde erst 2020 vor dem Bundesgerichtshof eindeutig geklärt. Wir beantworten die wichtigsten Fragen.
Was ist die GEMA?
Die GEMA (Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte) ist eine Verwertungsgesellschaft. Sie schützt das Urheberrecht von Musikern und sorgt für eine angemessene Vergütung für die Nutzung ihrer Musikwerke, wenn diese aufgeführt wird, sei es durch Radios, Fernseher, Musik-Streaming-Dienste oder andere Medien. Dies betrifft unter anderem öffentliche Aufführungen von Musik, sei es in Clubs, Restaurants, Geschäften oder auch in Hotels. Dabei verwaltet die GEMA rund 98% aller urheberrechtlich geschützten Musikwerke.


Müssen für eine Ferienwohnung GEMA-Gebühren gezahlt werden?
Betreiber von Hotelanlagen müssen laut Auflagen der GEMA seit 2006 Gebühren zahlen. Im Jahr 2020 urteilte der Bundesgerichtshof dann, dass die Zahlung von GEMA-Gebühren bei Ferienwohnungen und Ferienhäusern ebenfalls rechtens ist. Die Begründung ist, dass Ferienwohnungen und Ferienhäuser nicht ausschließlich privat genutzt werden. Durch die öffentliche Vermietung an verschiedene Gäste wird Musik einem unbegrenzt großen Publikum zur Verfügung gestellt.
Die Antwort lautet also: Ja, auch für Ferienwohnungen und Ferienhäuser müssen GEMA-Gebühren gezahlt werden.
Welche Strafen gibt es, wenn keine GEMA-Gebühren für die FeWo gezahlt werden?
Wenn Verwalter von Ferienwohnungen oder Ferienhäusern keine GEMA-Gebühren zahlen, setzen sie sich dem Risiko von Abmahnungen, Unterlassungserklärungen oder sogar Schadensersatzforderungen seitens der GEMA aus. Je nach Anzahl der verwalteten Ferienunterkünfte können die Kosten erheblich sein.
Wie werden die GEMA-Gebühren für Ferienwohnungen berechnet?
GEMA-Gebühren für Ferienwohnungen und Ferienhäuser werden pro einzelne Unterkunft berechnet. Hier gibt es spezifische Tarife für Ferienwohnungen, die von der GEMA festgelegt wurden. Auf der Website der GEMA lässt sich dieser Tarif berechnen.

Fazit: Die Zahlung von GEMA-Gebühren ist für Verwalter von Ferienwohnungen eine rechtliche Verpflichtung, um das Urheberrecht der Musikschaffenden zu schützen. Durch die Zahlung dieser Gebühren können potenzielle rechtliche Konsequenzen vermieden werden. Es ist ratsam, sich über die spezifischen Tarife und Bestimmungen der GEMA zu informieren, um sicherzustellen, dass man als Vermieter alle rechtlichen Anforderungen erfüllt.
Wie hoch die GEMA-Gebühren für deine Ferienwohnung sind, erfährst du hier: https://www.gema.de/portal/app/tarifrechner/tariffinder
Moin,
ich bin Tim und Autor dieses Artikels. Als Marketing Manager bei vOffice bin ich spezialisiert auf das Thema Content. Ich freue mich, wenn du etwas von meinen Tipps und Tricks aus der Erfahrung von 10 Jahren Marketing und Kommunikation mitnehmen kannst.
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