Muss ich GEMA Gebühren bei Ferienwohnungen und Ferienhäusern zahlen?

GEMA-Logo

Ob an die GEMA Gebühren für Fewos und Ferienhäuser gezahlt werden muss, sorgt für Verunsicherung bei Ferienverwaltern und auch Vermietern von Ferienwohnungen. Denn ob diese Gebühren zu zahlen sind, wurde erst 2020 vor dem Bundesgerichtshof, also dem BGH, eindeutig geklärt. Wir beantworten die wichtigsten Fragen.

Was ist die GEMA? 

Die GEMA (Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte) ist eine der bekanntesten Verwertungsgesellschaften in Deutschland, zu denen auch Corint Media (früher VG Media), die GVL  und auch die VG Wort gehören. Sie schützt das Urheberrecht von Musikern, überprüft ob eine öffentliche Wiedergabe von urheberrechtlich geschützten Werken stattgefunden hat und sorgt entsprechend für eine angemessene Vergütung für die Nutzung ihrer Musikwerke, wenn diese aufgeführt wird, sei es in Radios, Fernseher, Musik-Streaming-Dienste oder andere Medien.

Dies betrifft unter anderem öffentliche Aufführungen von Musik, sei es in Clubs, Restaurants, Geschäften oder auch in Hotels. Dabei verwaltet die GEMA rund 98% aller Musikwerke und kontrolliert die gebührenpflichtige öffentliche Wiedergabe von urheberrechtlich geschützten Musikwerken.

Nicht betroffen von der GEMA, die Urheber- und Leistungsschutzrechte vertritt, sind private Gruppen und die Aufführung ausschließlich zu privaten Zwecken.   

 

 

Junger Mann spielt Gitarre
Harmonische Hotelanlage

Müssen bei Ferienunterkünften Gebühren gezahlt werden? 

Betreiber von Hotelanlagen müssen laut Auflagen der GEMA seit 2006 Gebühren zahlen, da die technische Infrastruktur auf den Zimmern als Verteileranlage interpretiert wurde. Für die bereitgestellten Empfangsgeräte, also Radio- und Fernsehgeräte, in der Hotelanlage wurden darum GEMA Gebühren fällig.

Doch was ist, wenn Ferienunterkünfte vermietet werden? 
Dazu  urteilte der Bundesgerichtshof im Jahr 2020. Demnach sind Forderungen der GEMA bei Ferienwohnungen und Ferienhäusern ebenfalls rechtens. Die Begründung ist, dass die Unterkünfte nicht ausschließlich privat genutzt werden. Da Vermieter die Ferienwohnung öffentlich an verschiedene Gäste vermieten, wird Musik einem unbegrenzt großen Publikum zur Verfügung gestellt. Dabei ist unerheblich, ob Gäste eines Ferienhauses oder einer Ferienwohnung auf ein Fernseh- oder Radiogerät zugreifen können. In dem Moment, in dem ein Vermieter den technischen Rahmen schafft, kann er bereits gebührenpflichtig sein.   

Die Antwort lautet also: Ja, auch für Ferienwohnungen und Ferienhäuser sind Gebühren an die GEMA zu zahlen.

Welche Strafen gibt es, wenn keine GEMA-Gebühr für die FeWo gezahlt wird?

Wenn Verwalter bei mehreren Ferienwohnungen nicht zahlen, wenn GEMA-Gebühren anfallen, setzen sie sich dem Risiko von Abmahnungen, Unterlassungserklärungen oder sogar Schadensersatzforderungen seitens der GEMA aus. Je nach Anzahl der verwalteten Ferienunterkünfte können die Kosten erheblich sein.

Ausnahmen, durch welche die Zahlung von Gebühren an die GEMA nicht anfällt, können beispielsweise sein, wenn es nachweislich weder Radio oder einen Fernseher in der einzelnen Ferienwohnung gibt. Doch grundsätzlich befindet sich der Vermieter von Ferienwohnungen und Ferienhäusern in der Nachweispflicht. 
Aus diesem Grund sollte jede professionelle Vermietung wissen, dass sie voraussichtlich für jede Ferienwohnung und jedes Ferienhaus an die GEMA zahlen müssen.  

Wie werden die Gebühren der GEMA für Ferienwohnungen berechnet? 

Die Gebühren werden pro einzelne Unterkunft berechnet. Anders als bei der Rundfunkgebühr, ehemals GEZ, gibt es hier einen spezifische Tarife für Ferienwohnungen, die von der GEMA festgelegt wurden. Die fällige Gebühr für eine einzelne Ferienwohnung lässt sich auf der Website der GEMA mit Hilfe eines Rechners berechnen. 

Nahaufnahme antike Säulen

Fazit: Die Zahlung von GEMA-Gebühren ist für Verwalter von Ferienwohnungen eine rechtliche Verpflichtung, um das Urheberrecht der Musikschaffenden zu schützen. Durch die Zahlung dieser Gebühren können potenzielle rechtliche Konsequenzen vermieden werden. Es ist ratsam, sich über die spezifischen Tarife und Bestimmungen der GEMA zu informieren, um sicherzustellen, dass man als Vermieter alle rechtlichen Anforderungen erfüllt.

 

Wie hoch die GEMA-Gebühren für deine Ferienwohnung sind, erfährst du hier: 
https://www.gema.de/portal/app/tarifrechner/tariffinder

Moin,

ich bin Tim und Autor dieses Artikels. Als Marketing Manager bei vOffice bin ich spezialisiert auf das Thema Content. Ich freue mich, wenn du etwas von meinen Tipps und Tricks aus der Erfahrung von 10 Jahren Marketing und Kommunikation mitnehmen kannst.

Bei Fragen und Anregungen freue ich mich über deine Mail an tim.conrads@v-office.com

Tim Conrads, Marketing Manager bei vOffice